Sperrmuell Abfälle auf einem Haufen

Sperrmüll in Kiel entsorgen

In vielen Regionen in Norddeutschland

Sperrmüll-Container in Kiel von OTTO DÖRNER

In vielen Haushalten stellt sich nach größeren Renovierungs- und Aufräumarbeiten oder nach der Neuanschaffung von Möbeln immer wieder die Frage: Wohin mit dem Sperrmüll? In Kiel könnte man auf die Idee kommen, einen Termin der städtischen Sperrmüllabfuhr wahrzunehmen. Dann steht man aber vor dem Problem, dass man größere Sperrmüllmengen nicht einfach irgendwo vor der Haustür oder gar auf der Straße ablegen kann. Hier kommt der Containerdienst von OTTO DÖRNER ins Spiel.

Was genau gilt als Sperrmüllabfall?

Ihr Containerservice OTTO DÖRNER stellt Ihnen für die Sperrmüllentsorgung für Ihre Mengen passende Container zur Verfügung. Aber nicht nur das: Die Abfuhr ist im Mietpreis des Containers enthalten, ganz gleich, ob in Suchsdorf, Mettenhof, Gaarden oder Elmschenhagen. Auch in vielen Kellern von Melsdorf oder Kroog sammelt sich mit den Jahren Sperrmüll an, der spätestens bei einer Haushaltsauflösung entfernt werden muss. Grundsätzlich gilt, dass alle Einrichtungsgegenstände aus Haushalten zum Sperrmüll gegeben werden können, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Hausmülltonne passen. Dies sind Dinge wie Möbel (auch Betten und Gartenmöbel), sperriges Kinderspielzeug, Teppiche oder Sanitärteile wie Spülkästen und Badewannen. Aber auch Fahrräder, größere Sportgeräte oder Kinderwagen können mit dem Sperrmüll entsorgt werden.

Was gehört auf keinen Fall in den Sperrmüll?

Beim Sortieren Ihres Sperrmülls müssen Sie darauf achten, dass die zu entsorgenden Teile keine Schadstoffe enthalten dürfen. Solche Stücke sind auf der Sondermüll-Deponie abzuliefern, etwa beim Wertstoffhof in der Daimlerstraße 2 in Kiel. Eine Schadstoffsammelstelle finden Sie zentrumsnah in der Gutenbergstraße 57.

Folgende Gegenstände dürfen nicht mit dem Sperrmüll entsorgt werden:

  • Kühlschränke
  • Autobatterien und Reifen
  • Bauabfall
  • Schadstoffe wie z. B. Lackreste, Säuren, Lösungsmittel usw.
  • viele Teppicharten, insbesondere behandelte Bodenbeläge aus Kunstfasern


Bei der Sortierung Ihres Sperrmülls in allen Kieler Stadtteilen von Dietrichsdorf bis Russee beraten Sie die Fachleute von OTTO DÖRNER gerne.

Welche Containerarten empfiehlt OTTO DÖRNER für die Sperrmüllabfuhr?

Für das Sammeln und die Abfuhr von großformatigem Sperrmüll kommen vorrangig größere Container in Betracht. Gut geeignet ist beispielsweise ein Absetzcontainer mit einem Volumen von 3 bis 10 m³. Für eine komplette Haushaltsauflösung, bei der das gesamte Mobiliar entfernt werden muss, empfiehlt sich ein Abrollcontainer, der mit einem Fassungsvermögen von 7 bis 35 m² bei OTTO DÖRNER in Kiel erhältlich ist. Wir stellen Ihnen jedoch nicht nur den passenden Container zu günstigen Preisen zur Verfügung, sondern Ihr Sperrmüll wird auch von uns mit dem passenden Konzept entsorgt.

Container auf öffentlichem Grund in Kiel abstellen - das müssen Sie beachten

Auf privaten Flächen können Container nahezu beliebig nach den Wünschen des Grundstückbesitzers abgestellt werden. Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie einen Sperrholzcontainer auf öffentlichem Grund (Gehwege, Straßen und Plätze, öffentliche Zufahrten) stellen wollen. Hierzu bedarf es einer Genehmigung für die sogenannte "Sondernutzung von Straßen und Wegen". Für Sondergenehmigungen dieser Art ist das Tiefbauamt in Kiel zuständig. Dieses finden Sie am Fleethörn 9 gegenüber vom Rathaus. Ein Online-Antrag steht zur Verfügung. Auch das Kieler Bürger- und Ordnungsamt in der Fabrikstraße 8 - 10 ist Ihnen in dieser Angelegenheit gerne behilflich.

Darf man Sperrmüll eigentlich einfach mitnehmen?

Wir werden immer wieder gefragt, ob man auf öffentlichen Wegen abgestellten Sperrmüll einfach so mitnehmen darf oder dies einem Diebstahl gleichkommt. Hier haben die Gerichte inzwischen eine nahezu gleichlautende Rechtsprechung gefunden. Mit dem Abstellen von Sperrmüll erklärt der bisherige Eigentümer der Sachen ausdrücklich den Verzicht auf sein Eigentum, dies kommt einer sogenannten Deriliktion gemäß § 959 BGB gleich. Somit gilt Sperrmüll als eigentumslos und kann von jedermann mitgenommen werden. Eine Ausnahme bilden Kunstwerke, die ein Künstler der Vernichtung zugeführt wissen will, weil er nicht möchte, dass diese anderweitig veröffentlicht oder wertsteigernd verkauft werden. Wenn Sie also am Straßenrand ein Bild auf dem Sperrmüll finden, sollten Sie vorsichtshalber, wenn möglich, den Vorbesitzer kontaktieren und um Erlaubnis fragen.