Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen
Kieswerk Ansicht von oben. Sand.

OTTO DÖRNER Schüttgut Standorte

In vielen Regionen in Norddeutschland

Trusted Shops Siegel

Ihre Schüttgutexperten im Norden – „Wir bewegen die Erde“

Herzlich willkommen bei der OTTO DÖRNER Unternehmensgruppe – einem modernen, leistungsfähigen Familienunternehmen, das in den Geschäftsbereichen Entsorgung, Containerdienst, Baustofflieferung und Aktenvernichtung in ganz Norddeutschland tätig ist.

Schüttgüter für Norddeutschland

OTTO DÖRNER ist tief in Norddeutschland verwurzelt. Das Unternehmen wurde einst als kleines Fuhrunternehmen in Wedel bei Hamburg gegründet und hat sich dank strategischer Weitsicht zu einem zukunftsorientierten Dienstleister entwickelt. Mit moderner Ausrüstung, hoher Leistungsbereitschaft und fundiertem Know-how ist OTTO DÖRNER heute ein zuverlässiger und leistungsstarker Partner in Ihrer Nähe.

Anblick eines Kieswerks aus der Luft

Kieswerk Nützen

B4, Alt Springhirsch

24568 Nützen

Kieswerk Ansicht von oben. Sand.

Kieswerk Hittfeld

Bäcker-Busch-Weg 2

21218 Hittfeld, Seevetal

Entsorgungsfachbetrieb

Als zertifiziertes Unternehmen unterliegen unsere Standorte und Anlagen einer jährlichen Überwachung, die für die Qualität und Seriosität unseres Betriebes steht. Mit dem staatlich anerkannten Überwachungszertifikat und dem Prüfzeichen der Entsorgergemeinschaft Nord können unsere Kundinnen und Kunden sicher sein, dass wir ein zuverlässiger und gesetzeskonformer Partner sind. Durch unser genehmigungskonformes Handeln tragen wir als Entsorgungsfachbetrieb aktiv zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zum Schutz von Mensch und Umwelt bei.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG §56) und der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV §2) ist ein Entsorgungsfachbetrieb ein Unternehmen, das:

  • gewerbsmäßig, im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt oder mit diesen handelt bzw. makelt und
  • hinsichtlich einer oder mehrerer dieser Tätigkeiten durch eine technische Überwachungsorganisation oder eine Entsorgergemeinschaft zertifiziert ist.

Das Zertifikat darf nur erteilt werden, wenn der Betrieb die in der Verordnung genannten Anforderungen an Organisation, Ausstattung, Tätigkeit sowie an die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des Inhabers und der Beschäftigten erfüllt.