Kieswerk Ansicht von oben. Sand.

OTTO DÖRNER Schüttgut Standorte

In vielen Regionen in Norddeutschland

Trusted Shops Siegel

Ihre Schüttgutexperten im Norden.... "wir bewegen die Erde"

Herzlich willkommen bei der OTTO DÖRNER Unternehmensgruppe, ein modernes leistungsfähiges Familienunternehmen, welches insbesondere in den Geschäftsbereichen Entsorgung, Containerdienst sowie Baustoffe Lieferung und Aktenvernichtung in ganz Norddeutschland aktiv ist.

Schüttgüter für Norddeutschland:

OTTO DÖRNER fühlt sich mit Norddeutschland fest verbunden, denn hier wurde das Unternehmen als kleines Fuhrunternehmen in Wedel bei Hamburg gegründet. Heute ist die Unternehmensgruppe dank strategischer Weitsicht ein zukunftsorientierter Dienstleister, der sich durch hohe Leistungsbereitschaft, moderne Ausrüstung und fundiertes Wissen auszeichnet. Wir sind ein zuverlässiger und leistungsstarker Partner in Ihrer Nähe.

Anblick eines Kieswerks aus der Luft

Kieswerk Nützen

B4, Alt Springhirsch

24568 Nützen

Kieswerk Ansicht von oben. Sand.

Kieswerk Hittfeld

Bäcker-Busch-Weg 2

21218 Hittfeld, Seevetal

Entsorgungsfachbetrieb

Als zertifiziertes Unternehmen unterliegen unsere Standorte und Anlagen einer jährlichen Überwachung, die für die Qualität und Seriosität des Betriebes steht. Mit dem staatlich anerkannten Überwachungszertifikat und –zeichen der Entsorgergemeinschaften Nord können unsere Kunden sicher sein, dass wir ein zuverlässiger, seriöser Partner sind, der nach gesetzlichen Vorschriften für Sie entsorgt. Durch das genehmigungskonforme Handeln wirken wir als Entsorgungsfachbetrieb an der Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt mit.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KrWG §56) und der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV §2) ist ein Entsorgungsfachbetrieb ein Betrieb der 1. gewerbsmäßig, im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, mit diesen handelt oder makelt und 2. in Bezug auf eine oder mehrere der in Nummer 1 genannten Tätigkeiten durch eine technische Überwachungsorganisation oder eine Entsorgergemeinschaft als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist. Das Zertifikat darf nur erteilt werden, wenn der Betrieb hinsichtlich einer oder mehrerer der in Nummer 1 genannten Tätigkeiten die in der Verordnung genannten Anforderungen an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit sowie an die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des Inhabers und der im Betrieb beschäftigten Personen erfüllt.