Abrollcontainer für Gartenabfall in Lübeck und Umgebung
343,37 €
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Produktinformationen "Abrollcontainer für Gartenabfall in Lübeck und Umgebung"
Das darf in einen Gartenabfall-Container
- Sträucher
- Buschwerk
- Kleine Äste bis 20 cm Durchmesser
- Wurzeln
- Rasenschnitt
- Laub
Das darf nicht in einen Gartenabfall-Container
- Abfälle aus der Tierhaltung
- Äste / Zweige (Ø > 20 cm)
- Erdaushub / Mutterboden
- Holzmöbel / Zäune
- Küchenabfälle / Speiseabfälle
- Verunreinigte Grün- und Parkabfälle
- Wurzeln (Ø > 20 cm)
- Rasensoden mit Boden
Maßangaben
- Volumen: 7 m³ (≈ 7.000 Liter)
- Höhe: 0,7 m
- Breite: 2,4 m
- Länge: 5,5 m
- Stellfläche: 13,20 m²
- Füllhöhe: maximal bis Oberkante
Informationen zum Stellen des Containers
Der Abrollcontainer ist ein Behälter auf Rollen. Die Container haben an der Vorderseite einen Haken, über den der LKW mit einem hydraulischen Hebearm den Container aufstellt. In der Regel reichen für Baustellen Behälter von 10 m³ bis 30 m³ aus. Die Großraumbehälter von 30 m³ bis 35 m³ werden überwiegend von Großbaustellen oder Industriebetrieben genutzt. Der Vorteil gegenüber dem Absetzcontainer liegt in den verfügbaren Größen von 10 bis 35 m³. Für das Aufstellen und Abholen benötigt der LKW eine Durchfahrtsbreite von 3,0 m und eine Durchfahrtshöhe von 4,0 m.
Bitte bedenken Sie, dass der Abrollcontainer nach hinten vom LKW abgesetzt wird. Zu der Fahrzeuglänge von 8,50–8,90 m müssen Sie die Containerlänge für den Standplatz hinzurechnen. Eine Gesamtlänge von etwa 14–15,5 m ist notwendig. Die Rangierfläche beträgt ca. 18–20 m x 4 m. Das Gesamtgewicht des beladenen Fahrzeugs darf maximal 26 t betragen, wodurch sich eine Nutzlast von etwa 15 t ergibt.
Tipp: Zum Abstellen benötigt ein Abrollcontainer einen festen Untergrund. Gehwegplatten, Rasenflächen oder loser Untergrund sind nicht geeignet. Bitte beachten Sie, dass der Abrollcontainer mit hohem Gewicht über den Untergrund rollt.
Hinweis für eine Aufstellung auf öffentlichem Grund
Kann der Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück abgestellt werden und muss auf öffentlichem Grund stehen – zum Beispiel auf Parkplätzen, Straßen oder Gehwegen –, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde (z. B. Bezirksamt in Hamburg oder Ordnungsamt in Schleswig-Holstein). Diese informiert Sie darüber, ob Sie eine schriftliche Genehmigung oder eine Halteverbotszone benötigen. Je nach Bundesland wird dies unterschiedlich gehandhabt. Beim „DER SACK“ wird das Aufstellen oftmals geduldet.
Eine Genehmigung ist in der Regel kostenpflichtig. Wenn Sie eine Halteverbotszone oder Sondernutzungserlaubnis benötigen, können Sie diese für den Bereich Hamburg direkt im Warenkorb hinzubuchen. Alternativ können Sie sich von unseren Kolleginnen und Kollegen der OTTO DÖRNER Direkt GmbH beraten lassen unter direkt@doerner.de.