Der Abrollcontainer ist der Riese unter den Containern.
Bitte beachten Sie die Durchfahrtshöhe und Durchfahrtsbreite
Der Abrollcontainer ist ein Behälter auf Rollen. Die Container haben an der Vorderseite einen Haken, über den der LKW mit einem hydaulischen Hebearm den Haken erfasst und aufstellt. In der Regel reichen für Baustellen Behälter von 10 m³ bis 30 m³. Die Großraumbehälter von 30 m³ bis 35 m³ werden zum größten Teil von Großbaustellen oder von Industriebetrieben benutzt. Der Vorteil zum Absetzcontainer sind die lieferbaren Containergrössen von 10 bis 35 m³. Für das Aufstellen und Abholen benötigt der LKW eine Durchfahrtsbreite von 3,0 m und eine Durchfahrtshöhe von 4,0 m.
Bitte bedenken Sie, dass der Abrollcontainer nach hinten vom LKW abgesetzt wird. Zu der Fahrzeuglänge von 8,50 - 8,90 m müssen Sie also die Containerlänge für den Standplatz hinzufügen. Eine Gesamtlänge von ca. 14 - 15,5 m sind notwendig. Die Rangierfläche beträgt ca. 18 - 20 m x 4 m. Das Gesamtgewicht dieses beladenen Fahrzeuges darf max. 26 t betragen, damit hat es eine Nutzlast von ca. 15 t.
TIPP: Zum Abstellen benötigt ein Abrollcontainer einen festen Untergrund. Gehwegplatten, Rasenfläche oder loser Untergrund sind nicht geeignet. Bitte beachten Sie, dass der Abrollcontainer mit hohem Gewicht über den Untergrund rollt.
Maßangaben Abrollcontainer
Abrollcontainer 7m3
Außenmaße (m): 5,50 x 2,40 x 0,70
Abrollcontainer 10 m3
Außenmaße (m): 5,50 x 2,40 x 1,00Abrollcontainer 15 m3
Außenmaße (m): 5,50 x 2,40 x 1,30Abrollcontainer 25 m3
Außenmaße (m): 5,50 x 2,40 x 2,00Abrollcontainer 35 m3
Außenmaße (m): 6,50 x 2,40 x 2,50HINWEIS für eine Aufstellung auf öffentlichem Grund
Kann der Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück abgestellt werden und muss auf ÖFFENTLICHEM GRUND stehen wie auf Parkplätzen, Straßen oder Gehwegen, sprechen Sie bitte Ihre zuständige Behörde an (Bezirksamt für Hamburg, Ordnungsamt für Schleswig-Holstein). Diese wird Ihnen mitteilen inwieweit Sie eine schriftliche Genehmigung bzw. eine Halteverbotszone benötigen! Je nach Bundesland wird es unterschiedlich gehandhabt.
Ist eine Genehmigung notwendig, dürfen unsere LKW Fahrer bei fehlendem Dokument den Container nicht abstellen. Um Fehlfahrten und unnötige Kosten zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie das Abstellen auf öffentlichem Grund am besten VOR der Aufstellung klären.
Eine Genehmigung ist gewöhnlich kostenpflichtig. Wenn Sie eine Halteverbotszone oder eine Sondernutzungserlaubnis benötigen, können das die Kollegen der OTTO DÖRNER Direkt GmbH für Sie übernehmen. Bitte senden Sie dafür eine Nachricht an direkt@doerner.de