Der Absetzcontainer mit besonderen Maßen zum günstigen Preis.
Bitte beachten Sie die Durchfahrtshöhe und Durchfahrtsbreite
Der Absetzcontainer, auch Mulde genannt, eignet sich für die Entsorgung von sämtlichen Abfallarten und mittelgroßen Umbauten. Der Absetzcontainer wird seitlich mit vier Halteketten gehalten und waagerecht nach hinten aufgestellt. Der Vorteil ist sein geringer Platzbedarf und das untergrundschonende Aufstellen, da der Absetzcontainer nicht gerollt werden muss.
Für das Aufstellen und Abholen benötigt der LKW eine Durchfahrtsbreite von 3,0 m und eine Durchfahrtshöhe von 4,0 m. Bitte bedenken Sie, dass der Absetzcontainer nach hinten vom LKW abgesetzt wird. Zu der Fahrzeuglänge von 6,50 - 7,50 m müssen Sie also die Containerlänge für den Standplatz hinzufügen. Eine Gesamtlänge von ca. 10 - 12 m sind notwendig. Die Rangierfläche beträgt ca. 10 - 15 m x 4 m. Das Gesamtgewicht dieses beladenen Fahrzeuges darf max. 26 t betragen. TIPP: Zum Abstellen benötigt ein Absetzcontainer einen festen Untergrund.
Gehwegplatten und Rasenfläche sind nicht geeignet. Absetzcontainer lassen sich vorsichtiger absetzen als Abrollcontainer. Zum Beispiel wiegt ein mit Erde befüllter 7 m³ Behälter ca. 11 t zusätzlich zum LKW mit ca. 14 t. Wussten Sie schon, dass Sie das Abholen auch zum späteren Zeitpunkt online veranlassen können? Dazu einfach oben auf den Menüpunkt „Container abholen“ klicken; Abfall, Behälter, Lieferanschrift, Abholtermin nennen und die E-Mail versenden. Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung.
Maßangaben Absetzcontainer
Absetzcontainer 3m3
Außenmaße (m): 2,60 x 1,90 x 0,75Absetzcontainer 5 m3
Außenmaße (m): 3,30 x 1,90 x 1,50
Absetzcontainer 7 m3
Außenmaße (m): 3,50 x 1,90 x 1,50
Absetzcontainer 10 m3
Außenmaße (m): 4,30 x 1,90 x 1,70
HINWEIS für eine Aufstellung auf öffentlichem Grund
Kann der Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück abgestellt werden und muss auf ÖFFENTLICHEM GRUND stehen wie auf Parkplätzen, Straßen oder Gehwegen, sprechen Sie bitte Ihre zuständige Behörde an (Bezirksamt für Hamburg, Ordnungsamt für Schleswig-Holstein). Diese wird Ihnen mitteilen inwieweit Sie eine schriftliche Genehmigung bzw. eine Halteverbotszone benötigen! Je nach Bundesland wird es unterschiedlich gehandhabt.
Ist eine Genehmigung notwendig, dürfen unsere LKW Fahrer bei fehlendem Dokument den Container nicht abstellen. Um Fehlfahrten und unnötige Kosten zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie das Abstellen auf öffentlichem Grund am besten VOR der Aufstellung klären.
Eine Genehmigung ist gewöhnlich kostenpflichtig. Wenn Sie eine Halteverbotszone oder eine Sondernutzungserlaubnis benötigen, können das die Kollegen der OTTO DÖRNER Direkt GmbH für Sie übernehmen. Bitte senden Sie dafür eine Nachricht an direkt@doerner.de