AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Otto Dörner Entsorgung GmbH (OD) für online-Bestellungen

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge, die OD online mit ihren Vertragspartnern über die von OD angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als OD ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn OD in Kenntnis der AGB des Vertragspartners Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner abzugeben sind (z.B. Widerruf, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Email, Telefax).

§ 2 Vertragsschluss
Der Vertragspartner kann aus dem Online-Angebot von OD einen Abfall-Behälter auswählen und über den Button „kostenpflichtig bestellen“ einen verbindlichen Antrag zur Bestellung der von ihm getroffenen Auswahl abgeben. Vor Abschicken der Bestellung kann der Vertragspartner die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Vertragspartner zuvor durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

OD schickt daraufhin dem Vertragspartner eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in der die Bestellung nochmals aufgeführt wird und die der Vertragspartner über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung stellt zugleich die Annahme des Antrags durch OD dar. Der Vertragstext wird von OD unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Lieferung, Leistung
Leistungsfristen und –termine sind stets unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit wurde ausdrücklich vereinbart.

§ 4 Gewährleistung
Ist der Vertragspartner Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern gelten nachfolgende Regelungen:
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Leistung. Diese Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, die auf einer mangelhaften Leistung beruhen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

§ 5 Haftung
OD haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet OD nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

Soweit OD dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die OD bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind.

Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit OD einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Vertragspartners nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 6 Besondere Annahmebedingungen für Baureststoffe
Soweit OD Komplettpreise für die Entsorgung von Stoffen anbietet, sind darin An- und Abfuhr einschließlich Wartezeiten bis zu 15 Minuten, fünf Tage mietfreie Bereitstellung des Behälters und die Entsorgung der vereinbarten Stoffe im Umfang des Behältervolumens enthalten. Wartezeiten werden ab der 16. Minute im Minutentakt berechnet, Miete ab dem sechsten Tag tageweise. Zusätzliche Leistungen werden separat zu den bei OD jeweils gültigen, im Übrigen zu angemessenen und ortsüblichen Vergütungssätzen berechnet.

In Ansehung von § 23 Abs. 1 Nr. 1c) MessEV wird bei der Annahme von Abfallmengen unterhalb der Mindestlast der Waage der jeweiligen Annahmestelle eine materialabhängige Pauschale berechnet, mindestens aber ein ausgehängter Mindestbetrag. Ebenso erfolgt bei Entgegennahme von werthaltigem Material eine Vergütung durch OD erst ab Erreichung der Mindestlast der Waage der jeweiligen Annahmestelle.

Der Vertragspartner ist zur exakten Unterrichtung über Art und Zusammensetzung der angedienten Stoffe verpflichtet. Jede nicht nur unwesentliche tatsächliche Abweichung von den Angaben des Vertragspartners berechtigt OD,

• a) nach eigener Wahl entweder die Annahme der Stoffe abzulehnen oder

• b) deren Rücknahme zu verlangen und die angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu berechnen oder

• c) die für die ordnungsgemäße Entsorgung angemessene Vergütung zu berechnen.

Bei notwendiger Verwahrung der Stoffe ist der Vertragspartner außerdem zur Zahlung der Lagerkosten verpflichtet.

Angaben zu angenommenen Stoffen in von OD erstellten Dokumenten wie Fahraufträgen, Begleitscheinen und Wiegenoten gelten im Verhältnis zum Vertragspartner als zutreffend. Es bleibt dem Vertragspartner jedoch nachgelassen, die Unrichtigkeit der darin festgehaltenen Daten nachzuweisen.

Bei Bereitstellung von Behältern hat der Vertragspartner für einen geeigneten Aufstellplatz und für die gefahr- und schadlose Befahrbarkeit, auch der Zufahrtswege, zu sorgen. Eine Umstellung des Behälters - auch nur für kurze Zeit - vom Aufstellplatz ist untersagt. Bei Aufstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen hat der Vertragspartner die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung, etc.) zu sorgen.

Der Vertragspartner ist verantwortlich dafür, dass der Behälter nur mit den vereinbarten Stoffen beladen und das Höchstgewicht nicht überschritten wird, keine Ladung über die Wände hinausragt, die Beladung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und eine wesentliche Verlagerung der Ladung beim Transport ausbleibt; der Behälter ist während der gesamten Standzeit bis zur tatsächlichen Übernahme durch OD sorgfältig abzudecken. Aufstell- und Abholtermine sind stets von der Verfügbarkeit der Transportfahrzeuge abhängig und daher unverbindlich.

§ 7 Zahlungsmodalitäten
Der Vertragspartner kann die Zahlung per Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Paypal vornehmen.

§ 8 Sonstiges
Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und OD gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von OD in Hamburg, sofern der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. OD ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben.

Alternative Streitbelegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist OD nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der OTTO DÖRNER Entsorgung und Recycling GmbH (ODER) für Bestellungen in Hannover und Hannover Umland

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge, die ODER mit ihren Vertragspartnern über die von ODER angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ODER ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn ODER in Kenntnis der AGB des Vertragspartners Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt. Sämtliche Angebote von ODER sind freibleibend und unverbindlich. Für den Inhalt individueller Vereinbarungen mit dem Vertragspartner ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der ODER maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail, Telefax).

 

§ 2 Lieferung, Leistung

Die Leistungen von ODER erfolgen ab dem Sitz von ODER, der zugleich Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Vertragspartners wird Ware auf seine Kosten und seine Gefahr an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung von Ware geht im Übrigen, auch bei Teilleistungen, spätestens mit der Übergabe an den Vertragspartner, bei dessen Annahmeverzug mit der Bereitstellungs-anzeige über. Nach Gefahrübergang entstehende Lagerkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Leistungsfristen und –termine sind stets unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit wurde ausdrücklich vereinbart. Bei Versendung von Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Transporteur maßgeblich. Sofern ODER verbindliche Fristen aufgrund eines von ihr nicht zu vertretenden Ereignisses nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), verlängern/verschieben sich die Leistungsfristen/-termine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Ist die Leistung auch innerhalb dieses Zeitraums nicht verfügbar, ist ODER berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Vertragspartners wird ODER unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt ferner die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, wenn ODER ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Soweit eine Leistung aufgrund eines von ODER nicht zu vertretenden Ereignisses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erbracht werden kann, ist ODER ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unberührt bleiben Rücktritts- und Kündigungsrechte des Vertragspartners nach diesen AGB und aus Gesetz. Wenn es die Art der Leistung gestattet, ist ODER zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese für den Vertragspartner im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks ohne Mehraufwand verwendbar sind und die verbleibende Teilleistung sichergestellt ist.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. wenn seit Vertragsschluss mehr als 4 Monate vergangen sind, die im Zeitpunkt der Leistung aktuellen Preise von ODER; dies gilt insbesondere, soweit sich diese aus bestehenden Preislisten ergeben. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Leistung und Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Erfüllung ist der Eingang der Zahlung bei ODER, bei Schecks die endgültige Gutschrift des Scheckbetrages. Dem Vertragspartner stehen keine Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte zu, es sei denn, sein Anspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

§ 4 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Leistung. Diese Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, die auf einer mangelhaften Leistung beruhen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Von ODER gelieferte Waren sind unverzüglich nach Ablieferung an den Vertragspartner oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn ODER nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen fünf Werktagen nach Ablieferung, ansonsten binnen fünf Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Vertragspartner bei normaler Verwendung der Ware ohne nähere Unter-suchung erkennbar war, in Textform zugegangen ist. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Vertragspartners als unberechtigt heraus und kannte der Vertragspartner das Nichtvorliegen des Mangels oder hätte er dies erkennen können, kann ODER die hieraus entstandenen Kosten vom Vertragspartner ersetzt verlangen.

Liegt ein Mangel vor, so ist ODER zunächst nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet. Bei Fehlschlagen steht dem Vertragspartner das Recht zum Rücktritt oder zur Minderung zu.

§ 5 Haftung

ODER haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ODER nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

Soweit ODER dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die ODER bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ODER einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Vertragspartners nach dem Produkt-haftungsgesetz.

§ 6 Bereitstellung von Behältern, Annahme von Abfällen

Soweit ODER Komplettpreise für die Entsorgung von Stoffen anbietet, sind darin An- und Abfuhr einschließlich Wartezeiten bis zu 15 Minuten, fünf Tage mietfreie Bereitstellung des Behälters und die Entsorgung der vereinbarten Stoffe im Umfang des Behältervolumens enthalten. Wartezeiten werden ab der 16. Minute im Minutentakt berechnet, Miete ab dem sechsten Tag tageweise. Zusätzliche Leistungen werden separat zu den bei ODER jeweils gültigen, im Übrigen zu angemessenen und ortsüblichen Vergütungssätzen berechnet. (In Ansehung von § 23 Abs. 1 Nr. 1c) MessEV wird bei der Annahme von Abfallmengen unterhalb der Mindestlast der Waage der jeweiligen Annahmestelle eine materialabhängige Pauschale berechnet, mindestens aber ein ausgehängter Mindestbetrag. Ebenso erfolgt bei Entgegennahme von werthaltigem Material eine Vergütung durch ODER erst ab Erreichung der Mindestlast der Waage der jeweiligen Annahmestelle. Der Vertragspartner ist zur exakten Unterrichtung über Art und Zusammensetzung der angedienten Stoffe verpflichtet. Jede nicht nur unwesentliche tatsächliche Abweichung von den Angaben des Vertragspartners berechtigt ODER, nach eigener Wahl entweder die Annahme der Stoffe abzulehnen oder deren Rücknahme zu verlangen und die angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu berechnen oder die für die ordnungsgemäße Entsorgung angemessene Vergütung zu berechnen. Bei notwendiger Verwahrung der Stoffe ist der Vertragspartner außerdem zur Zahlung der Lagerkosten verpflichtet. Angaben zu angenommenen Stoffen in von ODER erstellten Dokumenten wie Fahraufträgen, Begleitscheinen und Wiegenoten gelten im Verhältnis zum Vertragspartner als zutreffend. Es bleibt dem Vertragspartner jedoch nachgelassen, die Unrichtigkeit der darin festgehaltenen Daten nachzuweisen. Bei Bereitstellung von Behältern hat der Vertragspartner für einen geeigneten Auf-stellplatz und für die gefahr- und schadlose Befahrbarkeit, auch der Zufahrtswege, zu sorgen. Eine Umstellung des Behälters - auch nur für kurze Zeit - vom Aufstell-platz ist untersagt. Bei Aufstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen hat der Vertragspartner die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die er-forderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung, etc.) zu sorgen. Der Vertragspartner ist verantwortlich dafür, dass der Behälter nur mit den vereinbarten Stoffen beladen und das Höchstgewicht nicht überschritten wird, keine Ladung über die Wände hinausragt, die Beladung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und eine wesentliche Verlagerung der Ladung beim Transport ausbleibt; der Behälter ist während der gesamten Standzeit bis zur tatsächlichen Übernahme durch ODER sorgfältig abzudecken. Aufstell- und Abholtermine sind stets von der Verfügbarkeit der Transportfahrzeuge abhängig und daher unverbindlich. Der Vertragspartner haftet im Rahmen einer Garantiehaftung für sämtliche Schäden an den Behältern, die während der Bereitstellung durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Behälter durch ihn oder Dritte entstehen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Beschädigung der Behälter trägt der Vertragspartner.

§ 7 Sonstiges

Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und ODER gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von ODER in Hamburg. ODER ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben.

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Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

OTTO DÖRNER Entsorgung GmbH
Lederstr. 24
22525 Hamburg
Telefax: 040 54885-204
Email: kundenservice@doerner.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Widerrufsformular (PDF) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung