Holz Entsorgung

In vielen Regionen in Norddeutschland

Sie möchten unbehandeltes Holz oder behandeltes Holz entsorgen?

Nach einem größeren Bauprojekt oder in der Möbelindustrie fällt oft eine große Menge an Altholz an. Da Holz eine wichtige und regenerative Energiequelle ist, empfehlen wir eine korrekte Entsorgung. Wenden Sie sich an OTTO DÖRNER Entsorgung. Ihr Abfall wird zuverlässig und mit dem passenden Konzept von uns entsorgt.

Was darf in einem Holz Container entsorgt werden?

  • Bauspanplatten
  • Deckenpaneele
  • Dielen
  • Fußboden
  • Regale
  • Schränke
  • Pressspanplatten und Massivholz

 Was darf nicht in einem Holz Container entsorgt werden?

  • Gefährlich-behandeltes Altholz (A4-Holz) wie Holzzäune, Gartenmöbel, Holzterrassen
  • Altholz aus Abbruch (z.B. Fachwerk)
  • Glas (z.B. Fenster- oder Türenglas)
  • Verbranntes Holz
  • Gartenabfälle wie Stämme, Stubben, Wurzeln
  • Parkett
  • Zierbalken (lackiert)
  • Sperrmüll

Wo fällt eine Altholz Entsorgung an?

Holz entsorgen Sie nahezu in jedem Haushalt. Man unterscheidet dabei behandeltes Holz und unbehandeltes Holz. Im Haushalt, Garten oder beim Abbruch von alten Gebäuden kann Altholz zur Entsorgung anfallen. Typische Beispiele von Altholz-Entsorgung (A2/A3 Holz) aus der Bau- und Möbelindustrie sind u. a. Bauspanplatten, Deckenpaneele, Dachbalken, Dielen, Fenster und Türen ohne Glas, Fußboden, beschichtetes Holz, lackiertes Holz ohne Glas, Parkett, Zierbalken, Regale, Schränke, Pressspanplatten und Massivholz. Auch sämtliches Holz des alltäglichen Bedarfs wie Spielzeug, Möbelmaterial oder Transportkisten gehören dazu.

Was ist ein Holz Container und eine Altholz Entsorgung?

Die Menge an Altholz zur Entsorgung in Deutschland ist riesig. Um die Entsorgung dieser großen Mengen an Altholz zu regeln, wurde das Kreislaufwirtschaft- und Abfallrecht 2002 um die separate Altholzverordnung erweitert. In dieser Altholzverordnung wird das Altholz je nach Schadstoffgehalt in 4 Kategorien nach A1, A2, A3 und A4 unterteilt. Man unterscheidet dabei:

A1-Holz-Entsorgung: Unbehandeltes, naturbelassenes Holz:

Es handelt sich um unbehandeltes Altholz, wenn das Holz in seiner Natur verarbeitet worden ist und nicht behandelt wurde, z.B. ohne Lasuren u.ä. Das Holz ist naturbelassen oder lediglich mechanisch bearbeitet worden. Es ist keiner Verschmutzung ausgesetzt worden und nicht mit Schadstoffen verunreinigt. Die Entsorgung von unbehandeltem Holz ist optimal durchführbar. Es ist recycelfähig und neben der thermischen Verwertung auch sehr gut für eine stoffliche Verwertung geeignet. So kann aus dem unbehandelten Altholz neue Spanplatten oder Pressholz hergestellt werden.

Beispiele für eine unbehandelte Holz-Entsorgung sind:

  • Unbehandelte Vollholz-Paletten
  • Vollholz-Transportkisten
  • Schnittholz
  • Holzplatten mit Bienenwachs

A2-Holz-Entsorgung: Behandeltes Holz

Bei Altholz der Kategorie A2 handelt es sich um verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz, wobei die Beschichtung keine halogenorganischen Verbindungen oder Holzschutzmittel enthält.

Halogenorganischen Verbindungen sind Gruppen aus mehreren Stoffen, die i.d.R. Brom, Chlor oder Jod enthalten. Viele dieser Stoffe gelten als gefährlich und gesundheitsschädlich.

A3-Holz-Entsorgung: Behandeltes Holz

Altholz der Kategorie A3 enthält in seiner Beschichtung halogenorganische Verbindungen. Es ist aber wie A2-Holz nicht mit Holzschutzmittel behandelt worden. Beide Hölzer der Kategorien A2 und A3 sind zwar im Gegensatz zu A1-Holz bei der Verarbeitung behandelt worden, sind aber nicht mit gesundheitsschädlichen Mitteln wie Holzschutz behandelt.

Als Faustregel für Altholz der Holzkategorien A2 und A2 gilt, dass es mit Farben, Lasuren oder Materialien beschichtet oder gestrichen worden ist, die für den Innenraum gedacht sind. Diese Holzkategorien sind ebenfalls gut zum Recyceln geeignet. Sie können sowohl stofflich als auch thermisch in einer Anlage verwertet werden. Unter einer thermischen Verwertung versteht man das Schreddern des Holzes und Verwenden der Holzhackschnitzel als Sekundärbrennstoff.

Beispiele für behandeltes Altholz der Kategorien A2 und A3 sind verleimtes, beschichtetes, lackiertes Holz wie:

  • Leimholzplatten
  • Möbel
  • Innentüren
  • Dielen
  • Fußböden 
  • Parkett
  • Kisten
  • Möbel
  • Profilbretter 
  • Deckenpaneele 
  • Zierbalken
  • Holzspielzeug
  • Bauspanplatten

A4-Holz-Entsorgung:

Behandeltes und nach Abfallrecht überwachungsbedürftiges Holz bedeutet, dass das Holz in seiner Natur mit Holzschutzmitteln behandelt worden ist. Die Holzschutzmittel sollen das Holz gegen zerstörende Insekten sowie gegen holzverfärbende Pilze oder aber die Entflammbarkeit des Holzes herabsetzen. Als Faustregel gilt, dass es sich um Lasuren, Farben oder Holzschutzmittel handelt, die für den Außenbereich bestimmt sind. Diese Holzschutzmittel sind mit Schadstoffen versetzt, um das Holz witterungsbeständig und widerstandsfähig gegen Schädlinge, Pilze etc. zu machen. Alle Außenhölzer sind als A4-Holz einzustufen.

Typische Beispiele für gefährlich-behandeltes AIV-Holz sind: 

  • Holzzäune
  • Bahnschwellen 
  • Balkongeländer 
  • Holz aus dem Schiffsbau 
  • Außentüren 
  • Gartenmöbel aus Holz 
  • Holzterrassen
  • Rebpfähle

 

Holz A1: AVV 170201

Holz A2 + A3: AVV170201

Holz A4: AVV 170204*

Kosten sparen beim Holz entsorgen

Eine A1 bis A3-Holz-Entsorgung kann gewöhnlich zusammen entsorgt werden, da alles gut verwertbar ist. Ein Container für unbehandeltes Holz ist günstiger als der für behandeltes A4-Holz. Sollten Sie große Mengen haben, lohnt sich eine Sortierung vor Ort – das spart Kosten für Ihre Holz-Entsorgung.

Worauf ist bei einer Holz-Entsorgung zu achten?

Holz entsorgen Sie am besten sortiert nach den oben aufgeführten Kategorien. Bei einer Mischung von Hölzern der Kategorien A1, A2- und A3-Holz werden die Anforderungen der jeweils höchsten im Container enthaltenen Altholzkategorie angesetzt. Eine Sonderbehandlung braucht natürlich die A4-Holz-Entsorgung, da das Holz gesundheitsschädigende Holzschutzmittel enthält. Dieses Altholz muss über einen speziellen Entsorgungsnachweis für gefährliche Abfälle abgeholt werden. Als Entsorgungsfachbetrieb können wir das für Sie übernehmen.

Holz entsorgen Sie bitte grundsätzlich nicht mit anderen Abfallarten, Altholz muss stets getrennt entsorgt werden.

Wichtig: Gartenabfall ist kein Holzabfall. Also bitte keine Stämme, Stubben oder Wurzelstöcke mit in dem Holz Container entsorgen.

HINWEIS: Da beim Verbrennen von behandeltem Altholz umweltschädliche Gase und Dämpfe entstehen, die auch giftig sein können, ist eine Verbrennung von behandeltem Holz nicht ratsam und zudem auch nicht erlaubt. Lieber der Gesundheit und Umwelt zuliebe fachgerecht Altholz entsorgen – am besten einfach über Ihren Entsorger OTTO DÖRNER.

Wie bestelle ich einen Holz Container?

Entsorgen Sie Ihr Altholz einfach über unseren Containerdienst. Dazu geben Sie Ihre Postleitzahl oder die Postleitzahl des Ortes ein, an dem der Baumischabfallcontainer abgestellt werden soll. Nachfolgend werden Ihnen die möglichen Containerarten angezeigt, die OTTO DÖRNER Entsorgung Ihnen an diesem Ort anbieten kann. Sie wählen eine den gewünschten Entsorgungscontainer aus, sowie das benötigte Fassungsvolumen.

Nachfolgend bestimmen Sie einen Liefertermin des Containers sowie das gewünschte Abholdatum. Die Zahlung erfolgt einfach und sicher über unser Online-Bestellsystem.

Unsere Holz Container im Überblick

Kleincontainer

Volumen: 1 m³

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Absetzcontainer

Volumen: 3 - 10 m³

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Abrollcontainer

Volumen: 7 - 35 m³

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DER SACK

Volumen: 1 m³

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Darf der Holz Container überall frei abgestellt werden?

Bei der Gestellung der Container gilt zu beachten, ob der Container auf privaten oder öffentlichen Grund abgestellt wird. Auf einem privaten Grundstück trifft der Eigentümer die Entscheidung, ob der Baumischabfallcontainer abgestellt werden darf. Wenn es sich jedoch um öffentlichen Grund, wie Bürgersteige, Grünanlagen o.ä. handelt, muss eine Absprache mit der zugehörigen Stadtverwaltung stattfinden, um eine Stellgenehmigung zu erhalten. Wenn Ihr gewünschter Standort innerhalb vom Hamburger Stadtgebiet liegt, übernimmt OTTO DÖRNER Entsorgung für Sie die Anfrage bei der Stadtverwaltung.

OTTO DÖRNER entsorgt Ihr Holz. Sollten Sie weitere Fragen zu einer fachgerechten Holz-Entsorgung haben oder wollen Sie Holz entsorgen, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern! Jetzt einen Container für Holz bestellen - hier ganz einfach online!