Abrollcontainer für Gipskarton in Itzehoe und Umgebung
1.015,00 €
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Produktinformationen "Abrollcontainer für Gipskarton in Itzehoe und Umgebung"
Das darf in einen Gipskarton-Container
- Gipskartonplatten (Rigips)
Das darf nicht in einen Gips-Container entsorgt werden
- Gefährliche Abfälle
- Dämmwolle
- Farben, Öle, Lacke
- Gartenfarbe
- Holz , Erde, Sand
- Bauabfälle
- Metalle
- Kunststoff
Maßangaben
- Volumen: 10 m³ (≈ 10.000 Liter)
- Höhe: 1 m
- Breite: 2,4 m
- Länge: 5,5 m
- Stellfläche: 13,20 m²
- Füllhöhe: maximal bis Oberkante
Informationen zum Stellen des Containers
Der Abrollcontainer ist ein Behälter auf Rollen. Die Container haben an der Vorderseite einen Haken, über den der LKW mit einem hydraulischen Hebearm den Container aufstellt. In der Regel reichen für Baustellen Behälter von 10 m³ bis 30 m³ aus. Die Großraumbehälter von 30 m³ bis 35 m³ werden überwiegend von Großbaustellen oder Industriebetrieben genutzt. Der Vorteil gegenüber dem Absetzcontainer liegt in den verfügbaren Containergrößen von 10 bis 35 m³. Für das Aufstellen und Abholen benötigt der LKW eine Durchfahrtsbreite von 3,0 m und eine Durchfahrtshöhe von 4,0 m.
Bitte beachten Sie, dass der Abrollcontainer nach hinten vom LKW abgesetzt wird. Zu der Fahrzeuglänge von 8,50–8,90 m muss die Containerlänge für den Standplatz hinzugerechnet werden. Eine Gesamtlänge von ca. 14–15,5 m ist notwendig. Die Rangierfläche beträgt ca. 18–20 m x 4 m. Das Gesamtgewicht des beladenen Fahrzeugs darf maximal 26 t betragen, was einer Nutzlast von etwa 15 t entspricht.
Tipp: Zum Abstellen benötigt ein Abrollcontainer einen festen Untergrund. Gehwegplatten, Rasenflächen oder loser Untergrund sind nicht geeignet. Bitte beachten Sie, dass der Abrollcontainer mit hohem Gewicht über den Untergrund rollt.
Hinweis für eine Aufstellung auf öffentlichem Grund
Kann der Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück abgestellt werden und muss auf öffentlichem Grund stehen – zum Beispiel auf Parkplätzen, Straßen oder Gehwegen –, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde (z. B. Bezirksamt in Hamburg oder Ordnungsamt in Schleswig-Holstein). Diese informiert Sie darüber, ob Sie eine schriftliche Genehmigung oder eine Halteverbotszone benötigen. Je nach Bundesland wird dies unterschiedlich gehandhabt. Beim „DER SACK“ wird das Aufstellen oftmals geduldet.
Eine Genehmigung ist in der Regel kostenpflichtig. Wenn Sie eine Halteverbotszone oder Sondernutzungserlaubnis benötigen, können Sie diese für den Bereich Hamburg direkt im Warenkorb hinzubuchen. Alternativ können Sie sich von unseren Kolleginnen und Kollegen der OTTO DÖRNER Direkt GmbH beraten lassen unter direkt@doerner.de.