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Absetzcontainer für Baumischabfall in Itzehoe und Umgebung

Produktinformationen "Absetzcontainer für Baumischabfall in Itzehoe und Umgebung"

Das darf in einen Baustellenabfall-Container

  • Bauschutt in kleineren Mengen (Achtung, zulässiges Gesamtgewicht beachten! *) 
  • Betonreste in kleineren Mengen (Achtung, zulässiges Gesamtgewicht beachten! *) 
  • Ziegel, Steine und Mauerwerksreste in kleineren Mengen 
  • Fliesen und Keramik in kleineren Mengen 
  • Gasbeton, z. B. Ytong® 
  • Kunststoffe, z. B. Folien, Kunststoffrohre oder Tapetenreste 
  • Verpackungen von Baustoffen, z. B. Säcke, Kartonagen oder Folien 
  • Kabel und Leitungen 
  • Rohre unbelastet 
  • Metalle 
  • Bleche 
  • Träger 
  • Moniereisen 
  • Heizkörper 
  • Holzreste A1 -A3 
  • Kunstofffensterrahmen mit und ohne Glasreste 
  • Türen aus dem Innenbereich 
  • Türzargen aus dem Innenbereich 
  • Laminat 
  • PVC-Bodenbeläge 
  • Dämmplatten ohne Mineralwolle, Glaswolle oder gefährliche Anhaftungen 
  • Sanitärobjekte, z. B. Waschbecken oder WC-Keramik 
  • kleine Mengen Verpackungsmaterial aus Renovierungs- und Bauarbeiten
  • kleine Mengen Erdaushub
  • Grünschnitt

* Bei mineralischen Abfällen, wie z.B. Bauschutt, Boden oder Beton darf das Volumen dieser schweren Fraktion 9 cbm nicht überschreiten, da der Container die zulässige Gesamtlast überschreiten könnte. Im Falle einer Überladung kann der Behälter nicht transportiert werden und muss vor Ort entladen werden.

Das darf nicht in einen Baustellenabfall-Container

Maßangaben

  • Volumen: 7 m³ (≈ 7.000 Liter)
  • Höhe: 1,5 m
  • Breite: 1,9 m
  • Länge: 3,5 m
  • Stellfläche: 6,65 m²
  • Füllhöhe: maximal bis Oberkante

Informationen zum Stellen des Containers

Für das Aufstellen und Abholen benötigt der LKW eine Durchfahrtsbreite von 3,0 m und eine Durchfahrtshöhe von 4,0 m. Bitte beachten Sie, dass der Absetzcontainer nach hinten vom LKW abgesetzt wird. Zu der Fahrzeuglänge von 6,50–7,50 m muss die Containerlänge für den Standplatz hinzugerechnet werden. Eine Gesamtlänge von ca. 10–12 m ist notwendig. Die Rangierfläche beträgt ca. 10–15 m x 4 m. Das Gesamtgewicht des beladenen Fahrzeugs darf maximal 26 t betragen.

Tipp: Zum Abstellen benötigt ein Absetzcontainer einen festen Untergrund. Gehwegplatten und Rasenflächen sind nicht geeignet. Absetzcontainer lassen sich vorsichtiger absetzen als Abrollcontainer. Zum Beispiel wiegt ein mit Erde befüllter 7 m³-Behälter etwa 11 t zusätzlich zum LKW mit ca. 14 t Eigengewicht.

Ein Container mit Deckel kann auf Wunsch angefragt werden. Bitte vermerken Sie den Wunsch im Bestellprozess im Kommentarfeld "Hinweise z.B. zum Aufstellort". Die Bereitstellung ist abhängig von der Verfügbarkeit.

Hinweis für eine Aufstellung auf öffentlichem Grund

Kann der Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück abgestellt werden und muss auf öffentlichem Grund stehen – zum Beispiel auf Parkplätzen, Straßen oder Gehwegen –, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde (z. B. Bezirksamt in Hamburg oder Ordnungsamt in Schleswig-Holstein). Diese informiert Sie darüber, ob Sie eine schriftliche Genehmigung oder eine Halteverbotszone benötigen. Je nach Bundesland wird dies unterschiedlich gehandhabt. Beim „DER SACK“ wird das Aufstellen oftmals geduldet.

Eine Genehmigung ist in der Regel kostenpflichtig. Wenn Sie eine Halteverbotszone oder Sondernutzungserlaubnis benötigen, können Sie diese für den Bereich Hamburg direkt im Warenkorb hinzubuchen. Alternativ können Sie sich von unseren Kolleginnen und Kollegen der OTTO DÖRNER Direkt GmbH beraten lassen unter direkt@doerner.de.