Absetzcontainer für Bauschutt unbekannten Alters in Kiel und Umgebung

750,00 €*

* inkl. Entsorgung, Transportkosten und MwSt.

Liefertermin im Bestellprozess auswählbar.

Produktnummer: CS-KIUML-1211-M07
Produktinformationen "Absetzcontainer für Bauschutt unbekannten Alters in Kiel und Umgebung"

Wichtige Information zu Bauschutt unbekannten Alters

Seit dem 01.04.2025 sind alle Entsorgungsfachbetriebe verpflichtet, die Bauschuttentsorgung gemäß den Vorgaben der LAGA M23 anzupassen. 
Mit der Auswahl der Abfallart „Bauschutt unbekannten Alters“, bestätigen Sie, dass keine der unten aufgeführten Voraussetzung zutreffend sind: 
  • Baubeginn des Objekts liegt nach Oktober 1993. 
  • Eine Asbestanalyse weist eindeutig Asbestfreiheit aus. 
  • Es liegt ein Schadstoffgutachten zum Objekt vor. 
  • Eine dokumentierte Schadstoffsanierung wurde durchgeführt. 
  • Es handelt sich um eine Monocharge (z. B. ausschließlich Dachpfannen oder Dachziegel). 
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir bei der Abfallart Bauschutt unbekannten Alters eine maximale Abfallmenge von 10 cbm je Bauvorhaben annehmen können. Ab dem 11. cbm sind Sie verpflichtet, eine Auskunft über die Asbestfreiheit des Materials vorzulegen.

Das darf in einen Bauschutt-Container

  • Beton
  • Fliesen
  • Kalkzementputz
  • Kalksandsteine
  • Keramik
  • Mauerwerk
  • Mörtel- und Putzreste
  • Naturstein
  • Ziegel

Das darf nicht in einen Bauschutt-Container

Maßangaben

  • Volumen: 7 m³ (≅ 7.000 Liter)
  • Höhe:  1,5 m
  • Breite: 1,9 m
  • Länge: 3,5 m
  • Stellfläche: 6,65 m²
  • Füllhöhe: Maximal bis Oberkante 

Informationen zum Stellen des Containers

Für das Aufstellen und Abholen benötigt der LKW eine Durchfahrtsbreite von 3,0 m und eine Durchfahrtshöhe von 4,0 m. Bitte bedenken Sie, dass der Absetzcontainer nach hinten vom LKW abgesetzt wird. Zu der Fahrzeuglänge von 6,50 - 7,50 m müssen Sie also die Containerlänge für den Standplatz hinzufügen. Eine Gesamtlänge von ca. 10 - 12 m sind notwendig. Die Rangierfläche beträgt ca. 10 - 15 m x 4 m. Das Gesamtgewicht dieses beladenen Fahrzeuges darf max. 26 t betragen. 

TIPP: Zum Abstellen benötigt ein Absetzcontainer einen festen Untergrund. 

Gehwegplatten und Rasenfläche sind nicht geeignet. Absetzcontainer lassen sich vorsichtiger absetzen als Abrollcontainer. Zum Beispiel wiegt ein mit Erde befüllter 7 m³ Behälter ca. 11 t zusätzlich zum LKW mit ca. 14 t. 

HINWEIS für eine Aufstellung auf öffentlichem Grund

Kann der Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück abgestellt werden und muss auf ÖFFENTLICHEM GRUND stehen wie auf Parkplätzen, Straßen oder Gehwegen, sprechen Sie bitte Ihre zuständige Behörde an (Bezirksamt für Hamburg, Ordnungsamt für Schleswig-Holstein). Diese wird Ihnen mitteilen inwieweit Sie eine schriftliche Genehmigung bzw. eine Halteverbotszone benötigen! Je nach Bundesland wird es unterschiedlich gehandhabt. Beim "DER SACK" wird das Aufstellen oftmals geduldet.

Eine Genehmigung ist gewöhnlich kostenpflichtig. Wenn Sie eine Halteverbotszone oder eine Sondernutzungserlaubnis benötigen, können Sie diese für den Bereich Hamburg direkt im Warenkorb dazu buchen.
Alternativ können Sie sich von unseren Kollegen der OTTO DÖRNER Direkt GmbH beraten lassen unter direkt@doerner.de