Absetzcontainer für Holz, behandelt in Itzehoe und Umgebung
254,01 €
* inkl. Entsorgung, Transportkosten und MwSt.
Liefertermin im Bestellprozess auswählbar.
Produktinformationen "Absetzcontainer für Holz, behandelt in Itzehoe und Umgebung"
Das darf in einen Holz-Container
- Bauspanplatten
- Deckenpaneele
- Dielen
- Fußboden
- Laminat
- Parkett
- Zierbalken
- Regale
- Schränke
- Pressspanplatten und Massivholz
Das darf nicht in einen Holz-Container
- Gefährlich behandeltes Altholz (A4-Holz), z. B. Holzzäune, Gartenmöbel oder Holzterrassen
- Altholz aus Abbruch (z. B. Fachwerk)
- Glas (z. B. Fenster- oder Türglas)
- Verbranntes Holz
- Gartenabfälle wie Stämme, Stubben oder Wurzeln
Maßangaben
- Volumen: 3 m³ (≈ 3.000 Liter)
- Höhe: 0,75 m
- Breite: 1,9 m
- Länge: 2,6 m
- Stellfläche: 4,94 m²
- Füllhöhe: maximal bis Oberkante
Informationen zum Stellen des Containers
Der Absetzcontainer, auch Mulde genannt, eignet sich für die Entsorgung sämtlicher Abfallarten und mittelgroßer Umbauten. Der Absetzcontainer wird seitlich mit vier Halteketten gehalten und waagerecht nach hinten aufgestellt. Sein Vorteil ist der geringe Platzbedarf und das untergrundschonende Aufstellen, da der Container nicht gerollt werden muss.
Für das Aufstellen und Abholen benötigt der LKW eine Durchfahrtsbreite von 3,0 m und eine Durchfahrtshöhe von 4,0 m. Bitte beachten Sie, dass der Absetzcontainer nach hinten vom LKW abgesetzt wird. Zu der Fahrzeuglänge von 6,50–7,50 m muss die Containerlänge für den Standplatz hinzugerechnet werden. Eine Gesamtlänge von ca. 10–12 m ist notwendig. Die Rangierfläche beträgt ca. 10–15 m x 4 m. Das Gesamtgewicht des beladenen Fahrzeugs darf maximal 26 t betragen.
Tipp: Zum Abstellen benötigt ein Absetzcontainer einen festen Untergrund. Gehwegplatten und Rasenflächen sind nicht geeignet. Absetzcontainer lassen sich vorsichtiger absetzen als Abrollcontainer. Zum Beispiel wiegt ein mit Erde befüllter 7 m³-Behälter etwa 11 t zusätzlich zum LKW mit ca. 14 t Eigengewicht.
Hinweis für eine Aufstellung auf öffentlichem Grund
Kann der Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück abgestellt werden und muss auf öffentlichem Grund stehen – zum Beispiel auf Parkplätzen, Straßen oder Gehwegen –, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde (z. B. Bezirksamt in Hamburg oder Ordnungsamt in Schleswig-Holstein). Diese informiert Sie darüber, ob Sie eine schriftliche Genehmigung oder eine Halteverbotszone benötigen. Je nach Bundesland wird dies unterschiedlich gehandhabt. Beim „DER SACK“ wird das Aufstellen oftmals geduldet.
Eine Genehmigung ist in der Regel kostenpflichtig. Wenn Sie eine Halteverbotszone oder Sondernutzungserlaubnis benötigen, können Sie diese für den Bereich Hamburg direkt im Warenkorb hinzubuchen. Alternativ können Sie sich von unseren Kolleginnen und Kollegen der OTTO DÖRNER Direkt GmbH beraten lassen unter direkt@doerner.de.
 
                                                                         
                                                                                                                                                                                                                            