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City-Container für Bauschutt in Itzehoe

Produktinformationen "City-Container für Bauschutt in Itzehoe"

Wichtige Information zu Bauschutt

Seit dem 01.04.2025 sind alle Entsorgungsfachbetriebe verpflichtet, die Bauschuttentsorgung gemäß den Vorgaben der LAGA M23 anzupassen. Mit der Auswahl der Abfallart „Bauschutt“ bestätigen Sie eine der folgenden Voraussetzungen:

  • Baubeginn des Objekts liegt nach Oktober 1993.
  • Eine Asbestanalyse weist eindeutig Asbestfreiheit aus.
  • Es liegt ein Schadstoffgutachten zum Objekt vor.
  • Eine dokumentierte Schadstoffsanierung wurde durchgeführt.
  • Es handelt sich um eine Monocharge (z. B. ausschließlich Dachpfannen oder Dachziegel).

Falls keines der Kriterien auf Ihr Material zutrifft oder Unsicherheiten bestehen, muss die Entsorgung unter der Abfallart „Bauschutt unbekannten Alters“ erfolgen.

Das darf in einen Bauschutt-Container

  • Beton
  • Fliesen
  • Kalkzementputz
  • Kalksandsteine
  • Keramik
  • Mauerwerk
  • Mörtel- und Putzreste
  • Naturstein
  • Ziegel

Das darf nicht in einen Bauschutt-Container

Maßangaben

  • Volumen: 5 m³ (≈ 5.000 Liter)
  • Höhe: 0,50 m
  • Breite: 2,15 m
  • Länge: 4,50 m
  • Füllhöhe: maximal bis Oberkante

Informationen zum Stellen des City-Containers

Der City-Container ist ein Abrollbehälter, der mit einem kleineren LKW (2-Achser) angeliefert wird. Dadurch können auch Bauvorhaben realisiert werden, bei denen der Einsatz eines herkömmlichen 3-Achs-LKWs nicht möglich ist. Die Container verfügen an der Vorderseite über einen Haken, über den sie vom LKW abgerollt oder aufgezogen werden. Am hinteren Ende befindet sich eine Tür, die eine bequeme Beladung, zum Beispiel mit einer Schubkarre, ermöglicht. Die lieferbaren Größen sind 5 m³, 8 m³, 10 m³ und 14 m³.

Bitte beachten Sie, dass der Abrollcontainer nach hinten vom LKW abgerollt wird. Zur Fahrzeuglänge von 7,00 m muss die Containerlänge für den Standplatz hinzugerechnet werden. Der LKW benötigt eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,00 m und eine Durchfahrtshöhe von mindestens 3,60 m. Das Gesamtgewicht des beladenen Fahrzeugs darf maximal 15 t betragen. Daher werden für schwere Abfälle wie Bauschutt oder Boden ausschließlich City-Container mit einem Volumen von 5 m³ eingesetzt.

Zum Abstellen benötigt ein Abrollcontainer einen festen Untergrund. Gehwegplatten, Rasenflächen oder loser Untergrund sind nicht geeignet. Bitte beachten Sie, dass der Abrollcontainer beim Abholen mit hohem Gewicht über den Untergrund rollt.

Hinweis für eine Aufstellung auf öffentlichem Grund

Soll der Container auf öffentlichem Grund – etwa auf Straßen, Gehwegen oder Parkplätzen – abgestellt werden, ist im Vorfeld eine schriftliche Genehmigung erforderlich. Diese sogenannte Sondernutzungserlaubnis erhalten Sie bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt) des Ortes, an dem der Container aufgestellt werden soll.