City-Container für Gipskarton in Itzehoe und Umgebung
572,00 €
* inkl. Entsorgung, Transportkosten und MwSt.
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Produktinformationen "City-Container für Gipskarton in Itzehoe und Umgebung"
Das darf in einen Gipskarton-Container
- Gipskartonplatten (Rigips)
Das darf nicht in einen Gips-Container entsorgt werden
- Gefährliche Abfälle
- Dämmwolle
- Farben, Öle, Lacke
- Gartenfarbe
- Holz , Erde, Sand
- Bauabfälle
- Metalle
- Kunststoff
Maßangaben
- Volumen: 5 m³ (≈ 5.000 Liter)
- Höhe: 0,50 m
- Breite: 2,15 m
- Länge: 4,50 m
- Füllhöhe: maximal bis Oberkante
Informationen zum Stellen des City-Containers
Der City-Container ist ein Abrollbehälter, der mit einem kleineren LKW (2-Achser) angeliefert wird. Dadurch können auch Bauvorhaben realisiert werden, bei denen der Einsatz eines herkömmlichen 3-Achs-LKWs nicht möglich ist. Die Container verfügen an der Vorderseite über einen Haken, über den sie vom LKW abgerollt oder aufgezogen werden. Am hinteren Ende befindet sich eine Tür, die eine bequeme Beladung, zum Beispiel mit einer Schubkarre, ermöglicht. Die lieferbaren Größen sind 5 m³, 8 m³, 10 m³ und 14 m³.
Bitte beachten Sie, dass der Abrollcontainer nach hinten vom LKW abgerollt wird. Zur Fahrzeuglänge von 7,00 m muss die Containerlänge für den Standplatz hinzugerechnet werden. Der LKW benötigt eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,00 m und eine Durchfahrtshöhe von mindestens 3,60 m. Das Gesamtgewicht des beladenen Fahrzeugs darf maximal 15 t betragen. Daher werden für schwere Abfälle wie Bauschutt oder Boden ausschließlich City-Container mit einem Volumen von 5 m³ eingesetzt.
Zum Abstellen benötigt ein Abrollcontainer einen festen Untergrund. Gehwegplatten, Rasenflächen oder loser Untergrund sind nicht geeignet. Bitte beachten Sie, dass der Abrollcontainer beim Abholen mit hohem Gewicht über den Untergrund rollt.
Hinweis für eine Aufstellung auf öffentlichem Grund
Soll der Container auf öffentlichem Grund – etwa auf Straßen, Gehwegen oder Parkplätzen – abgestellt werden, ist im Vorfeld eine schriftliche Genehmigung erforderlich. Diese sogenannte Sondernutzungserlaubnis erhalten Sie bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt) des Ortes, an dem der Container aufgestellt werden soll.