Abrollcontainer für Holz, behandelt in Hamburg und Umgebung
*inkl. Entsorgung, Transportkosten und MwSt.
Liefertermin im Bestellprozess auswählbar.
- Artikel-Nr.: CS-HHUML-1041-C07
Das darf in einen Holz-Container
- Bauspanplatten
- Deckenpaneele
- Dielen
- Fußboden
- Laminat
- Parkett
- Zierbalken
- Regale
- Schränke
- Pressspanplatten und Massivholz
Das darf nicht in einem Holz Container entsorgt werden?
- Gefährlich-behandeltes Altholz (A4-Holz) wie Holzzäune, Gartenmöbel, Holzterrassen
- Altholz aus Abbruch (z.B. Fachwerk)
- Glas (z.B. Fenster- oder Türenglas)
- Verbranntes Holz
- Gartenabfälle wie Stämme, Stubben, Wurzeln
Maßangaben
- Volumen: 7 m³ (≅ 7.000 Liter)
- Höhe: 0,7 m
- Breite: 2,4 m
- Länge: 5,5 m
- Stellfläche: 13,20 m²
- Füllhöhe: Maximal bis Oberkante
Informationen zum Stellen des Containers
Der Abrollcontainer ist ein Behälter auf Rollen. Die Container haben an der Vorderseite einen Haken, über den der LKW mit einen hydaulischen Hebearm den Haken erfasst und aufstellt. In der Regel reichen für Baustellen Behälter von 10 m³ bis 30 m³. Die Großraumbehälter von 30 m³ bis 35 m³ werden zum größten Teil von Großbaustellen oder von Industriebetrieben benutzt. Der Vorteil zum Absetzcontainer sind die lieferbaren Containergrössen von 10 bis 35 m³. Für das Aufstellen und Abholen benötigt der LKW eine Durchfahrtsbreite von 3,0 m und eine Durchfahrtshöhe von 4,0 m.
Bitte bedenken Sie, dass der Abrollcontainer nach hinten vom LKW abgesetzt wird. Zu der Fahrzeuglänge von 8,50 - 8,90 m müssen Sie also die Containerlänge für den Standplatz hinzufügen. Eine Gesamtlänge von ca. 14 - 15,5 m sind notwendig. Die Rangierfläche beträgt ca. 18 - 20 m x 4 m. Das Gesamtgewicht dieses beladenen Fahrzeuges darf max. 26 t betragen, damit hat es eine Nutzlast von ca. 15 t.
TIPP: Zum Abstellen benötigt ein Abrollcontainer einen festen Untergrund. Gehwegplatten, Rasenfläche oder loser Untergrund sind nicht geeignet. Bitte beachten Sie, dass der Abrollcontainer mit hohem Gewicht über den Untergrund rollt.
HINWEIS für eine Aufstellung auf öffentlichem Grund
Kann der Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück abgestellt werden und muss auf ÖFFENTLICHEM GRUND stehen wie auf Parkplätzen, Straßen oder Gehwegen, sprechen Sie bitte Ihre zuständige Behörde an (Bezirksamt für Hamburg, Ordnungsamt für Schleswig-Holstein). Diese wird Ihnen mitteilen inwieweit Sie eine schriftliche Genehmigung bzw. eine Halteverbotszone benötigen! Je nach Bundesland wird es unterschiedlich gehandhabt. Beim "DER SACK" wird das Aufstellen oftmals geduldet.
Eine Genehmigung ist gewöhnlich kostenpflichtig. Wenn Sie eine Halteverbotszone oder eine Sondernutzungserlaubnis benötigen, können Sie diese für den Bereich Hamburg direkt im Warenkorb dazu buchen.
Alternativ können Sie sich von unseren Kollegen der OTTO DÖRNER Direkt GmbH beraten lassen unter direkt@doerner.de