City-Container für Baumischabfall in Itzehoe und Umgebung
*inkl. Entsorgung, Transportkosten und MwSt.
Liefertermin im Bestellprozess auswählbar.
- Artikel-Nr.: CS-IZUML-1031-KC08
Das darf in einen Baustellenabfall-Container
- Bauschutt
- Kunststoffe wie Tapetenreste
- entleerte Eimer
- Kabel
- Rohre
- Verpackungen von Baustoffen oder unbehandelte Fensterrahmen mit und ohne Glasresten
- Holzreste
- Betonreste
- Gasbeton (Ytong®)
- Metalle
- Bleche
- Träger
- Moniereisen
- Heizkörper
- Türen (aus dem Innenbereich)
Das darf nicht in einen Baustellenabfall-Container
- Farben (volle sowie halbvolle Farbeimer)
- Gips
- Lacke
- Lösungsmittel
- Spraydosen
- Dachpappe
- Mineralwolle/Glaswolle
- Batterien
Maßangaben
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Volumen: 8 m³ (≅ 8.000 Liter)
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Höhe: 0,80 m
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Breite: 2,15 m
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Länge: 4,50 m
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Füllhöhe: Maximal bis Oberkante
Informationen zum Stellen des City-Containers
Der City-Container ist ein Abrollbehälter der mit einem kleineren LKW (2-Achser) angeliefert wird. So lassen sich auch Bauvorhaben realisieren die mit einem „herkömmlichen“ LKW (3-Achser) nicht möglich wären. Die Container haben an der Vorderseite einen Haken, an dem er vom LKW abgerollt bzw. raufgezogen wird und hinten eine Tür über die eine Beladung (z.B. mit einer Schubkarre) erfolgen kann ist. Die lieferbaren Größen sind 5, 8, 10 und 14 m³.
Bitte bedenken Sie, dass der Abrollcontainer nach hinten vom LKW abgerollt wird. Zu der Fahrzeuglänge von 7,00m müssen Sie also noch die Containerlänge für den Standplatz hinzurechnen. Der LKW benötigt eine Durchfahrtsbreite von mind. 3,00m und eine Durchfahrtshöhe von mind. 3,60m Das Gesamtgewicht des beladenen LKW darf max. 15 t betragen, daher stellen wir für schwere Abfälle wie z.B. Bauschutt oder Boden nur City-Container mit 5 m³ Volumen auf.
Zum Abstellen benötigt ein Abrollcontainer einen festen Untergrund. Gehwegplatten, Rasenfläche oder loser Untergrund sind nicht geeignet. Bitte beachten Sie, dass der Abrollcontainer beim Abholen mit sehr hohem Gewicht über den Untergrund rollt.
HINWEIS für eine Aufstellung auf öffentlichem Grund:
Soll der Container auf einen öffentlichen Grund gestellt werden, benötigen wir im Vorwege eine schriftliche Genehmigung. Diese Erlaubnis für eine Sondernutzung erhalten Sie bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt) in dem Ort wo der Container aufgestellt werden soll.