

Der Abrollcontainer ist der Riese unter den Containern.
Bitte beachten Sie die Durchfahrtshöhe und Durchfahrtsbreite
Der Abrollcontainer ist ein großvolumiger Behälter auf Rollen. An der Vorderseite befindet sich ein Haken, den der LKW mit einem hydraulischen Hebearm erfasst, um den Container aufzunehmen und nach hinten abzurollen/abzusetzen. Für Baustellen werden in der Regel Größen von 10–30 m3 eingesetzt; 30–35 m3 nutzen überwiegend Großbaustellen oder Industriebetriebe. Der Vorteil gegenüber Absetzcontainern: lieferbar in 10–35 m3.
Anlieferung & Abholung – Platz- und Gewichtsanforderungen
- Durchfahrtsbreite: 3,0 m
- Durchfahrtshöhe: 4,0 m
- Absetzen nach hinten: Zur Fahrzeuglänge (8,50–8,90 m) kommt die Containerlänge hinzu – Gesamtlänge ca. 14–15,5 m am Stellplatz erforderlich.
- Rangierfläche: ca. 18–20 m × 4 m
- Max. zulässiges Gesamtgewicht (beladen): 26 t | Nutzlast: ca. 15 t
Tipp: Für das Abstellen ist ein fester, tragfähiger Untergrund zwingend. Gehwegplatten, Rasenflächen oder loser Untergrund sind nicht geeignet. Beachten Sie, dass ein Abrollcontainer mit hohem Gewicht über den Untergrund rollt.
Maßangaben Abrollcontainer
Volumen | Außenmaße (L × B × H in m) |
---|---|
7 m3 | 5,50 × 2,40 × 0,70 |
10 m3 | 5,50 × 2,40 × 1,00 |
15 m3 | 5,50 × 2,40 × 1,30 |
25 m3 | 5,50 × 2,40 × 2,00 |
35 m3 | 6,50 × 2,40 × 2,50 |
Tabelle mit Volumen und Außenmaßen der Abrollcontainer.





HINWEIS für eine Aufstellung auf öffentlichem Grund
Kann der Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück abgestellt werden und muss auf öffentlichem Grund stehen (Parkplätze, Straßen oder Gehwege), wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde (Bezirksamt für Hamburg, Ordnungsamt für Schleswig-Holstein). Dort erfahren Sie, ob Sie eine schriftliche Genehmigung und/oder eine Halteverbotszone benötigen. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Ist eine Genehmigung notwendig, dürfen unsere LKW-Fahrer ohne gültiges Dokument den Container nicht abstellen. Bitte klären Sie die Aufstellung auf öffentlichem Grund möglichst vorab, um Fehlfahrten und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Kostenhinweis: Genehmigungen sind in der Regel kostenpflichtig. Die OTTO DÖRNER Direkt GmbH kann die Einrichtung einer Halteverbotszone oder die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Sie übernehmen. Kontakt: direkt@doerner.de