Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen
Papierschnipsel nach dem Schreddern von Papier

Aktenvernichtung

In vielen Regionen in Norddeutschland

Trusted Shops Siegel

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen in Deutschland

Wir geben Ihnen hier einen kompakten Überblick zu gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Unsere Kernkompetenz liegt in Entsorgung, Recycling, Kies & Sand sowie Deponien – keine Rechtsberatung. Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an Steuerberatung oder Finanzamt.

Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Richtigkeit/Vollständigkeit.

Zentrale Rechtsgrundlagen: handelsrechtliche Vorgaben nach HGB, steuerrechtliche Vorgaben nach AO und UStG. Zusätzlich können branchen- und berufsspezifische Regeln gelten (z. B. Handakten von Rechtsanwälten, Baupläne von Architekten, Patientenakten von Ärzten). Diese spezialgesetzlichen Vorgaben ersetzen die Steuerfristen nicht automatisch – entscheidend ist stets der Zweck des Dokuments.

Tipp: Für kleine Unternehmen kann eine pauschal längere Aufbewahrung sinnvoll sein, um Nachweise sicher verfügbar zu haben.

Wie lang sind die Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Unterlagen?

Aktenordner mit Hinweis: Aufbewahrungsfristen richten sich nach verschiedenen Vorschriften Aufbewahrungsfristen folgen unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben.

In der Praxis dominieren Fristen von 6 und 10 Jahren. Wichtig: Der Fristbeginn ist in der Regel das Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden oder abschließend bearbeitet wurde.

6 Jahre
  • Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe
  • Wiedergaben abgesandter Geschäftsbriefe
  • Sonstige Unterlagen, soweit für die Besteuerung bedeutsam
10 Jahre
  • Bücher und Aufzeichnungen
  • Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte
  • Zu ihrem Verständnis erforderliche Arbeitsanweisungen/Organisationsunterlagen
  • Buchungsbelege und Rechnungen

Tipp: Prüfen Sie vor der Vernichtung den Zeitpunkt der letzten Eintragung – ab dann läuft die Frist (beginnend mit dem folgenden Kalenderjahr).

Wie lang sind Aufbewahrungsfristen für Personalakten?

Gesetzliche Pflichten für Personalunterlagen variieren je nach Dokumenttyp. Eine regelmäßige Prüfung spart Platz und Kosten. Eine pauschale Empfehlung kann je nach Betrieb abweichen – nachfolgend zwei allgemeine Hinweise:

  • Tipp 1: Wenn unklar, empfiehlt sich häufig eine Aufbewahrung von bis zu 10 Jahren.
  • Tipp 2: Nach Ablauf aller Fristen Personalakten datenschutzkonform vernichten (BDSG/DSGVO beachten).

Aufbewahrungsfristen – Personalunterlagen (Überblick)

Häufig genutzte Fristen und Hinweise zur Aktenaufbewahrung (Auszug).
Dokument / Unterlage Aufbewahrungsfrist / Hinweis
Beitragsnachweise der Krankenkassen 6 Jahre – mit Ablauf des Jahres der letzten Aufzeichnung
An-, Ab- und Ummeldung zur Krankenkasse 6 Jahre
Lohnsteueranmeldung 6 Jahre
Lohn- und Beitragsabrechnungsunterlagen zur Sozialversicherung 6 Jahre
Lohn- und Gehaltskonten 10 Jahre – nach zuletzt eingetragener Lohnzahlung
Abrechnung von Aushilfen 10 Jahre – mit Ablauf des Jahres der letzten Aufzeichnung
Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung 10 Jahre
Belege über Zahlung von Arbeitslohn 10 Jahre
Bewirtungsbelege 10 Jahre
Lohnsteuerkarte Bis Ende des Kalenderjahres oder bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Überstundenaufzeichnung Mindestens zwei Jahre
Heimarbeit
  • Entgeltbelege: 3 Jahre
  • Personenlisten: Ablauf des Kalenderjahres der Erstellung
Beschäftigung von Jugendlichen
  • Ärztliche Bescheinigung: bis zum 18. Geburtstag oder dem Ende der Beschäftigung
  • Personenbezogene Unterlagen: 2 Jahre nach letzter Eintragung

Aktenarchivierung – warum müssen Sie Dokumente aufbewahren?

Archivierung dient der Beweisführung bei Rechtsstreitigkeiten und der Erfüllung von Nachweis-, Gewährleistungs- und Produkthaftungspflichten.

Aktenaufbewahrung – wie müssen Sie Dokumente aufbewahren?

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) verlangen richtige, vollständige, zeitgerechte und geordnete Erfassung sowie eine nachvollziehbare Darstellung von Entstehung und Entwicklung jedes Geschäftsvorfalls.

Für elektronische Systeme gelten ergänzend die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme): Auch digital geführte Buchhaltungen müssen revisionssicher und nachvollziehbar sein.

Sichere Vernichtung & Unterstützung

OTTO DÖRNER shreddert Ihre Akten fachgerecht – sicher und unbürokratisch. Wir erfüllen die Vorgaben des BDSG und unterstützen Sie bei der datenschutzkonformen Vernichtung. Bei Fragen zu Fristen oder zum Ablauf beraten wir Sie gern.