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Papierschnipsel nach dem Schreddern von Papier

Aktenvernichtung

In vielen Regionen in Norddeutschland

Trusted Shops Siegel

Sichere Lösungen für die Aktenvernichtung – auch für Behörden

In Bezirksämtern, Finanzbehörden, Gerichten, Zoll und Polizei fallen täglich vertrauliche Unterlagen an (z. B. Bescheinigungen, Formulare, Prozessakten, Personalakten, Gutachten). Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen ist ihre sichere Vernichtung zwingend.

OTTO DÖRNER verfügt über langjährige Erfahrung in der Aktenvernichtung für Behörden und arbeitet gemäß DIN 66399. Der Schutz personenbezogener Daten nach BDSG und DSGVO wird während des gesamten Prozesses eingehalten. Geschulte Mitarbeitende sorgen für gesicherten Transport und Vernichtung ohne Einsicht Dritter.

Mit unseren Sicherheitsbehältern bleibt Behörden-Entsorgung sicher

Im Onlineshop stehen zwei gängige Größen zur Verfügung. Wählen Sie nach Volumen und Stellfläche:

240-Liter-Rollcontainer
  • Außenmaße: 0,70 × 0,57 × 1,00 m
  • Kapazität: ca. 30 Ordner
  • Empfehlung: geringes bis mittleres Auftragsvolumen
415-Liter-Rollcontainer
  • Außenmaße: 0,70 × 1,08 × 0,86 m
  • Kapazität: ca. 50–60 Ordner
  • Empfehlung: größere Sammelmengen / Bereichs- oder Etagenlösung

Sicherheits- & Komfortmerkmale

  • Integriertes Schließsystem gegen unbefugten Zugriff
  • Robuste Aluminium-Ausführung, stoßfest
  • Rollenpaare am Unterboden für hohe Beweglichkeit – auch im beladenen Zustand

DIN-konforme Vernichtung: Schutzklassen & Sicherheitsstufen

Nach Abtransport erfolgt die fachgerechte Entsorgung Ihrer Ordner auf unserem Werksgelände. Grundlage sind Schutzklassen (Schutzbedarf) und zugehörige Sicherheitsstufen (Partikelgrößen).

  1. Normaler Schutzbedarf – z. B. einfache Notizen, Protokolle, Drucksachen, Postwurfsendungen.
  2. Hoher Schutzbedarf – z. B. Personaldaten, Finanzdokumente, Jahresabschlüsse, Angebote, Kundendaten.
  3. Sehr hoher Schutzbedarf – z. B. Gesundheitsdaten, Verträge, Urkunden, Gutachten.

Die Schutzklasse bestimmt, wie stark Unterlagen zerkleinert werden müssen, um eine Rekonstruktion praktisch auszuschließen. Wir beraten Sie bei der passenden Einstufung Ihrer Behördenakten.