

OTTO DÖRNER bietet Ihnen kompetente Lösungen für die Aktenvernichtung in Versicherungen
In Versicherungen fallen sensible Dokumente an, zum Beispiel Kundendaten, Abrechnungen von Dienstleistungen, Verträge, Formulare und weitere vertrauliche Unterlagen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sollten diese Schriftstücke fachgerecht entsorgt werden. Wir vernichten Ihre vertraulichen Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz, sodass Ihre Unterlagen vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt sind.
Die Aktenvernichtung in Versicherungen erfordert die Zusammenarbeit mit einem fachkundigen und seriösen Partner. OTTO DÖRNER verfügt über die Erfahrung, um einen gesetzeskonformen Datenvernichtungsprozess sicherzustellen. Das gilt sowohl für analoge Daten als auch für digitale Speichermedien. Neben Sicherheitsaspekten achten wir darauf, Ihre Daten der Wiederverwertung zuzuführen, damit Entsorgung nach Maßstäben von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit erfolgt. So leisten wir einen Beitrag zum Umweltschutz.
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Für die Aktenvernichtung in Ihrer Versicherung bieten wir zwei Sicherheitsbehältergrößen an.
- Sicherheitsbehälter 240 l
- Außenmaße circa 0,70 × 0,57 × 1,00 m. Fassungsvermögen rund 30 Aktenordner.
- Sicherheitsbehälter 415 l
- Außenmaße circa 0,70 × 1,08 × 0,86 m. Für größere Mengen geeignet, Platz für circa 50 bis 60 Aktenordner.
Die Behälter aus Aluminium eignen sich durch ihr attraktives Erscheinungsbild für Büroräume. Ein integriertes Schließsystem verschließt die Boxen sicher und schützt vor unbefugtem Zugriff. Rollenpaare an der Unterseite sorgen für hohe Beweglichkeit, auch bei voller Beladung.
Sichere und fachgerechte Entsorgung entsprechend DIN-Norm
Bei der Aktenvernichtung in Versicherungen ist zu beachten, dass analoge und digitale Datenträger separat gesammelt werden sollen. Wir entsorgen gemäß den gesetzlichen Auflagen und den Vorgaben der DIN 66399 beziehungsweise ISO 21964.
- Analoge Unterlagen, zum Beispiel Papierdokumente, Formulare, Aktenordner
- Digitale Datenträger, zum Beispiel CDs, DVDs, USB-Sticks, Festplatten, Speicherkarten
Grundsätzlich unterscheidet die Norm drei Schutzklassen, denen sieben Sicherheitsstufen zugeordnet sind.
- Schutzklasse 1 – normaler Schutzbedarf für interne Daten
- Beispielsweise Telefonlisten, Notizen, Postwurfsendungen, Werbung
- Schutzklasse 2 – hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten
- Beispielsweise Jahresabschlüsse, Angebote, Kundenadressen, Personaldaten
- Schutzklasse 3 – sehr hoher Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten
- Beispielsweise Gesundheitsdaten, Patientenakten, Verträge, Gutachten
Die Sicherheitsstufen definieren die erforderliche Partikelgröße im Zerkleinerungsprozess. Mit steigender Vertraulichkeit sind kleinere Partikel gefordert, damit eine Rekonstruktion praktisch ausgeschlossen bleibt. Dank unserer technischen und fachlichen Kompetenz gewährleisten wir maximale Sicherheit für Versicherungsunternehmen.
Haben Sie Fragen zur korrekten Einstufung oder zur Auswahl des passenden Behälters, helfen wir Ihnen gern weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie kompetent.