

Entsorgung in Hamburg zum Festpreis
Im OTTO DÖRNER Shop bestellen Sie Ihren Container für die regionale Entsorgung in Hamburg und Umgebung. Ob Container, Mulden, Kubis oder DER SACK® – wir haben die passenden Containergrößen für Ihre Entsorgung in Hamburg. Wir bieten unseren Containerdienst für die gängigsten Abfälle, wie Baustellenabfall, Gartenabfall oder Sperrmüll. Zusätzlich bestellen Sie bei uns die passenden Container für die Entsorgung von Gartenabfällen oder Erdaushub.
Die Preise für Ihre Containerentsorgung in Hamburg und Umgebung sind je nach Abfallart und Containergröße verständlich aufbereitet und dargestellt. Wenn Sie sich an die Richtlinien der einzelnen Entsorgungsarten halten, können Sie mit einem festen Preis planen. In unserem Entsorgungsratgeber haben wir die gängigen Abfallarten zusammengefasst. Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über die Entsorgungsrichtlinien – von Baumischabfall über Gartenabfall bis hin zu Sperrmüll.
Finden Sie die Abfallart, die Sie in Hamburg entsorgen wollen:
Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir vom Team OTTO DÖRNER Entsorgung Ihr Experte! Unsere Service-Hotline berät Sie gern.
Unser Containerdienst Hamburg und Umgebung
Container einfach online bestellen: Mit wenigen Klicks können Sie einen Fahrauftrag für einen Containerdienst in Hamburg beauftragen. Bestellen Sie einen Abfallcontainer, wenn Sie Bauschutt wegräumen, Sperrmüll abholen oder Baumischabfall entsorgen wollen. Zu unseren Standardleistungen gehören auch die Entsorgung von Gartenabfällen und Verpackungen sowie die Entsorgung von Boden bzw. Erdaushub.
Für Ihre Entsorgung haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Containern aus Hamburg und Umgebung. Kleinmengen entsorgen Sie in Kleincontainern, dem Kubi (1 m³-Behälter) oder mit dem DER SACK®. Mit Absetzmulden (3 bis 10 m³) oder Abrollcontainern (Fassungsvolumen 7 bis 35 m³) bieten wir Ihnen zusätzlichen Platz für Ihre Entsorgung.
Eine Übersicht unserer Containerarten:
- Kleincontainer / Kubi: 1 m³ für Kleinmengen.
- DER SACK®: flexible Lösung für gemischte Kleinmengen.
- Absetzmulden: 3–10 m³ für kleine bis mittlere Projekte.
- Abrollcontainer: 7–35 m³ für größere Volumen.
Recyclinghof am Volkspark, OTTO DÖRNER Entsorgung GmbH
Ottensener Str. 122
22525 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 54885-384
Öffnungszeiten Sommerzeit 01.04. - 30.09.
Mo - Do: 6:00 - 16:30 Uhr
Fr: 6:00 - 15:30 Uhr
Öffnungszeiten Winterzeit 01.10. - 31.03.
Mo - Do: 6:00 - 15:30 UhrFr: 6:00 - 14:30 Uhr

OTTO DÖRNER Container: Wir stehen für Qualität und Service
Wer in Hamburg wohnt oder arbeitet, kennt uns – die Entsorgung mit dem Containerdienst hat in Hamburg Tradition. Unser, auch heute noch privat geführtes, Unternehmen ist führend in der Branche und wurde bereits 1925 als privates Fuhrunternehmen in Wedel bei Hamburg gegründet. Heute sind wir ein erfolgreicher, moderner, zukunftsorientierter Dienstleister mit langjährigem Know-how und modernster Technik. Führend in den Bereichen Entsorgung, Wertstoffhandel, Kies, Sand sowie Deponien und Bodensanierung sind Container aus Hamburg eine bekannte Größe.
Wie Sie eine Containerentsorgung in Hamburg bestellen
Entsorgen Sie Ihren Abfall einfach über unseren Containerdienst Hamburg. Die Bestellung erfolgt in wenigen Schritten:
- Geben Sie Ihre Postleitzahl (des Abstellorts) ein.
- Prüfen Sie die angezeigten, verfügbaren Containerarten.
- Wählen Sie den gewünschten Entsorgungscontainer und das benötigte Fassungsvolumen.
- Bestimmen Sie den Liefertermin des Containers.
- Legen Sie das gewünschte Abholdatum fest.
- Bezahlen Sie einfach und sicher über unser Online-Bestellsystem.
Unser Container Leistungsspektrum
- Entsorgung in Hamburg und den angrenzenden Regionen
- Container-Vermietung inkl. Stellung, Abholung und Entsorgung
- Kommunale Dienstleistungen
- Recyclinghöfe, Entsorgungsanlagen
- Sonderabfall
- Zollvernichtung
- Aktenvernichtung
- Baustellenlogistik
- Baustellenkomplettservice
- Entsorgungskonzept
- Abfallmanagement
- DER SACK® Hamburg
- Wertstoffkreislauf
- Verkauf von Schüttgütern: Kies, Sand, Betonrecycling, Mutterboden
- Altholzverwertung
- Altlastensanierung
- Winterdienst
Worauf Sie beim Aufstellen eines Containers achten sollten
Kann der Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück abgestellt werden und muss auf „öffentlichem Grund“ stehen – zum Beispiel auf Parkplätzen, Straßen oder Gehwegen –, wenden Sie sich vorab an die zuständige Behörde (z. B. Bezirksamt Hamburg). Dort erfahren Sie, ob eine schriftliche Genehmigung und/oder eine Halteverbotszone erforderlich ist. Bitte beachten Sie: Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Aufstellgenehmigung auf öffentlichem Grund für einen Container in Hamburg
Sie können bereits im Bestellprozess eine Stellgenehmigung für eine Halteverbotszone in Hamburg buchen oder sich direkt an die Behörde wenden.
Die Behörde stellt das Formular „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wege“ bereit. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Je nach Art der Nutzung variieren die Gebühren; eine Mindestgebühr von 50 € wird genannt. Weitere Informationen finden Sie auf hamburg.de ↗ (Externer Link, öffnet in neuem Tab) .
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (PDF, hamburg.de) ↗ (Externer Link, öffnet in neuem Tab)
Wichtig: Die gewünschte Fläche darf erst nach Erteilung der schriftlichen Erlaubnis genutzt werden. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig. Bei Sondernutzungen im Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken sollte ausschließlich der Grundeigentümer oder eine bevollmächtigte Person (z. B. die Architektin/der Architekt) den Antrag stellen. So kann unser Container in Hamburg ohne Verzögerung aufgestellt werden.
Achtung: Geldbuße bei fehlender Erlaubnis
Die Sondernutzung öffentlicher Wege und das Aufstellen von Gegenständen auf privaten Verkehrsflächen ohne Erlaubnis sind Ordnungswidrigkeiten und können nach § 72 des Hamburgischen Wegegesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden. Gleiches gilt, wenn eine Erlaubnis durch Fristablauf, Widerruf, Rücknahme oder in anderer Weise erloschen ist.
Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen für einen Container in Hamburg
Die Benutzung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen (z. B. Parks, Spielplätze) über den widmungsgemäßen Gebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Dazu zählen u. a. Kultur- und Sportveranstaltungen, Feste, Bauarbeiten sowie Film- und Fotoaufnahmen. Bitte fragen Sie dies vorab bei der zuständigen Stelle an.
Der Antrag kann per Formblatt oder formlos gestellt werden. Geben Sie hierfür die genaue Ortsbezeichnung, Größe der Fläche, Zweck und Art der Nutzung sowie das Zeitfenster an.
Formloser Antrag für Sondernutzung (PDF, hamburg.de) ↗ (Externer Link, öffnet in neuem Tab)
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