

Unbehandeltes oder behandeltes Holz entsorgen
Nach größeren Bauprojekten oder in der Möbelproduktion fällt häufig viel Altholz an. Da Holz eine wichtige regenerative Energiequelle ist, empfehlen wir eine korrekte Entsorgung. Wenden Sie sich an OTTO DÖRNER Entsorgung. Ihr Abfall wird zuverlässig und mit dem passenden Konzept entsorgt.
Was darf in einen Holzcontainer?
- Bauspanplatten
- Deckenpaneele
- Dielen
- Fußboden
- Regale
- Schränke
- Pressspanplatten und Massivholz
Was darf nicht in einen Holzcontainer?
- Gefährlich behandeltes Altholz (A4-Holz), zum Beispiel Holzzäune, Gartenmöbel, Holzterrassen
- Altholz aus Abbruch, zum Beispiel Fachwerk
- Glas, zum Beispiel Fenster- oder Türglas
- Verbranntes Holz
- Gartenabfälle wie Stämme, Stubben, Wurzeln
- Parkett
- Sperrmüll
Unsere Standorte für Holzentsorgung
Bestellen Sie bequem online Ihren Container. Wir liefern schnell und entsorgen Ihr Holz umweltgerecht. Unsere Services sind verfügbar an folgenden Orten:




Wo fällt eine Altholzentsorgung an?
Holz fällt in fast jedem Haushalt zur Entsorgung an. Man unterscheidet behandeltes und unbehandeltes Holz. Im Haushalt, im Garten oder beim Abbruch alter Gebäude kann Altholz entsorgt werden müssen. Typische Beispiele für Altholz der Kategorien A2/A3 aus Bau und Möbelindustrie sind unter anderem Bauspanplatten, Deckenpaneele, Dachbalken, Dielen, Fenster und Türen ohne Glas, Fußboden, beschichtetes und lackiertes Holz ohne Glas, Parkett, Zierbalken, Regale, Schränke, Pressspanplatten und Massivholz. Auch Holz des täglichen Bedarfs wie Spielzeug, Möbelmaterial oder Transportkisten gehört dazu.
Was ist ein Holzcontainer und was bedeutet Altholzentsorgung?
Die Altholzverordnung regelt seit 2002 die getrennte Erfassung und Verwertung großer Altholzmengen. Sie teilt Altholz nach Schadstoffgehalt in vier Kategorien ein: A1, A2, A3 und A4.
A1 Holz: unbehandelt, naturbelassen
Unbehandeltes Altholz ist naturbelassen oder nur mechanisch bearbeitet, ohne Lasuren oder andere Beschichtungen, nicht verschmutzt und nicht mit Schadstoffen verunreinigt. Es ist gut recycelbar und für die stoffliche Verwertung geeignet, zum Beispiel für neue Spanplatten oder Pressholz.
Beispiele:
- Unbehandelte Vollholzpaletten
- Vollholztransportkisten
- Schnittholz
- Holzplatten mit Bienenwachs
A2 Holz: behandelt, ohne halogenorganische Verbindungen und ohne Holzschutzmittel
Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes oder lackiertes Altholz, dessen Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen und keine Holzschutzmittel enthalten.
A3 Holz: behandelt, mit halogenorganischen Verbindungen
Altholz mit Beschichtungen, die halogenorganische Verbindungen enthalten, jedoch ohne Holzschutzmittel. A2 und A3 sind im Innenraum üblich, gut recycelbar und stofflich oder thermisch verwertbar.
Beispiele für A2/A3:
- Leimholzplatten
- Möbel
- Innentüren
- Dielen
- Fußböden
- Parkett
- Kisten
- Profilbretter
- Deckenpaneele
- Zierbalken
- Holzspielzeug
- Bauspanplatten
A4 Holz: mit Holzschutzmitteln behandeltes, überwachungsbedürftiges Holz
Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, häufig für den Außenbereich. Die Mittel reduzieren Entflammbarkeit und schützen gegen Insekten und Pilze. Außenhölzer sind in der Regel A4.
Typische Beispiele:
- Holzzäune
- Bahnschwellen
- Balkongeländer
- Holz aus dem Schiffsbau
- Außentüren
- Gartenmöbel aus Holz
- Holzterrassen
- Rebpfähle
Zuordnung nach AVV
- Holz A1: AVV 170201
- Holz A2 + A3: AVV 170201
- Holz A4: AVV 170204*
Kosten sparen beim Holz entsorgen
A1 bis A3 können in der Regel gemeinsam entsorgt werden und sind gut verwertbar. Ein Container für unbehandeltes Holz ist günstiger als für A4 Holz. Bei großen Mengen lohnt sich die Sortierung vor Ort, um Entsorgungskosten zu senken.
Worauf ist bei einer Holzentsorgung zu achten?
Entsorgen Sie Holz möglichst sortenrein nach den genannten Kategorien. Bei Mischungen in einem Container gelten die Anforderungen der höchsten enthaltenen Kategorie. A4 Holz benötigt eine Sonderbehandlung, da Holzschutzmittel gesundheitsschädlich sein können. Dieses Altholz wird über einen speziellen Entsorgungsnachweis für gefährliche Abfälle abgeholt.
Holz bitte nicht mit anderen Abfallarten mischen. Altholz ist stets getrennt zu entsorgen.
Wichtig: Gartenabfall ist kein Holzabfall. Bitte keine Stämme, Stubben oder Wurzelstöcke in den Holzcontainer geben.
Hinweis: Die Verbrennung von behandeltem Altholz ist nicht erlaubt. Dabei können umweltschädliche und giftige Gase entstehen. Entsorgen Sie behandeltes Holz fachgerecht über Ihren Entsorger.
Wie bestelle ich einen Holzcontainer?
Entsorgen Sie Ihr Altholz einfach über unseren Containerdienst. Geben Sie Ihre Postleitzahl oder die Postleitzahl des Abstellorts ein. Anschließend werden die verfügbaren Containerarten angezeigt, die OTTO DÖRNER Entsorgung an diesem Ort anbietet. Wählen Sie den passenden Entsorgungscontainer und das benötigte Fassungsvolumen. Bestimmen Sie danach den Liefertermin sowie das Abholdatum. Die Zahlung erfolgt einfach und sicher über das Online-Bestellsystem.
Unsere Holzcontainer im Überblick
Darf der Holzcontainer überall frei abgestellt werden?
Bei der Gestellung des Containers ist zu unterscheiden, ob der Abstellort auf privatem oder öffentlichem Grund liegt.
- Privates Grundstück
- Die Eigentümerin oder der Eigentümer entscheidet, ob der Holzcontainer abgestellt werden darf.
- Öffentlicher Grund (zum Beispiel Gehweg oder Grünanlage)
- Hierfür ist eine Stellgenehmigung der zuständigen Stadtverwaltung erforderlich.
Hamburg: OTTO DÖRNER Entsorgung übernimmt auf Wunsch die Anfrage bei der Stadtverwaltung.
OTTO DÖRNER Entsorgung entsorgt Ihr Holz fachgerecht. Haben Sie Fragen zur Holzentsorgung oder möchten Sie Holz entsorgen? Rufen Sie uns gern an. Jetzt einen Container für Holz bestellen, ganz einfach online.